AGB BW läuft

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an BW läuft.

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Veranstalter des Projekts „BW läuft“ sind der Württ. Leichtathletik-Verband e.V. (Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart) und der Badische Leichtathletik-Verband e.V. (Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe).

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und den Veranstaltern zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Mitmachen kann jede/jeder, der sich laufend (also zu Fuß), joggend, walkend oder im Rahmen eines Spaziergangs fortbewegt. Sonstige Fortbewegungsmittel wie Fahrräder, Roller, Inline-Skates oder weitere Fortbewegungsmittel, sowie Sportgeräte, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer von BW läuft beeinträchtigen könnten, sind nicht zugelassen.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf des Projektes stören oder die Sicherheit anderer Menschen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von BW läuft und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

(3) Mitmachen kann man von jedem Ort der Welt aus, Teilnehmer müssen ihre Lauf-Leistung nicht unbedingt in Baden-Württemberg erbringen. Allerdings werden Prämien, die postalisch zugesendet werden, nur innerhalb Deutschlands versendet. Teilnehmer aus dem Ausland können deshalb nur Prämien wählen, die auf elektronischem Wege (zum Beispiel per Mail) zugestellt werden können.

(4) Es ist möglich, dass Prämien nur begrenzt verfügbar sind. Es besteht somit kein Anspruch auf eine bestimmte Prämie. Jeder/jede Teilnehmer/in kann eine Prämie der gleichen Art nur genau 1x pro Monat bestellen kann. Beispiel: bestellt man einen Einkaufsgutschein egal welcher Prämien-Stufe, geht das genau 1x im Monat – egal um was es sich für eine Gutscheingröße handelt: 1 Gutschein pro Monat. Alle weiteren Bestellungen werden abgelehnt. Das gilt für alle Prämien. 


§ 3 Anmeldung/Registrierung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1) Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich einmalig per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet registrieren. Zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses gibt es eine Einzel- und eine Sammelanmeldung. Im Rahmen der Sammelanmeldung muss ein Ansprechpartner benannt werden, über den die Anmeldung eines Teams abgewickelt wird (Team-Captain). Im Falle einer Sammelanmeldung garantiert der Team-Captain, dass er zur Anmeldung aller Gruppenmitglieder berechtigt ist und sämtliche Erklärung für sie abgeben darf. Der Team-Captain wird sämtliche Gruppenmitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen hinweisen.

(2) Die Teilnahme an BW läuft ist kostenlos.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Teilnahme an BW läuft auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an BW läuft. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und/oder Rat bei einem Arzt/einer Ärztin einzuholen. Alle Teilnehmer sind angehalten nur gesund bei BW läuft mitzumachen.

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jedwede Gegenstände, die dem Teilnehmer durch die Teilnahme an BW läuft verloren oder kaputt gehen. Alle Teilnehmer werden darauf hingewiesen stets achtsam und vorsichtig mit allem umzugehen, was sie am Körper tragen.  

§ 5 Datenschutz

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden allein durch die Leichtathletikverbände WLV und BLV erhoben, dort gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung von BW läuft verarbeitet. Mit der Anmeldung schließt der Teilnehmer einen Vertrag mit dem Veranstalter, zu dessen Erfüllung die nachfolgend beschriebene Datenverarbeitung erforderlich ist (Artikel 6 Abs. 1 b DSGVO).

(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung möglicherweise gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, CD, DVD, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Die gemäß § 5 Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Umständen an Dritte zum Zweck der Prämienabwicklung weitergegeben. Mit diesen Partnern hat der Veranstalter eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen. Es werden Name, Vorname und Anschrift zum Versand der jeweiligen Prämie an den entsprechenden Prämienpartner weitergegeben. Diese Verarbeitung basiert auf dem berechtigten Interesse des WLV bzw. des BLV (Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO).

(4) Die Kommunikationsdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse der Teilnehmer werden für den elektronischen Versand von Informationen rund um die Veranstaltung sowie zur Einladung und Information zur nächsten/weiteren Aktionen im Rahmen von BW läuft genutzt.

(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe, Nutzung und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 3 und 4 gegenüber dem Veranstalter gemäß Artikel 21 DSGVO schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

(6) Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die nach Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO verarbeitet werden, werden solange aufbewahrt bis der Teilnehmer wie in Abs. 5 beschrieben widerspricht oder der Veranstalter unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer sich entscheidet, die Daten zu löschen. Die Daten, die darüber hinaus ausschließlich für die Abwicklung des Vertrags mit dem Teilnehmer notwendig sind, werden schnellstmöglich nach Beendigung des Vertrags und Ablauf eventueller Aufbewahrungsfristen gelöscht.

(7) Jedem Teilnehmer stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu
•    das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO.
•    das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO.
•    das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO.
•    das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO.
•    Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
•    Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO.
•    Das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO.
•    Das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

Zur Wahrnehmung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an das Organisationsbüro von BW läuft in den Geschäftsräumen des WLV (Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart) sowie des BLV (Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe) E-Mail: info(@)bwlaeuft.de, Tel.: 0711
/28077700.

§ 6 Zeitmessung und regelwidriges Verhalten

(1) Die Zeitmessung und Kilometerzählung erfolgt jederzeit selbstständig durch den Teilnehmer entweder durch Nutzung eines handelsüblichen Trackers oder der BW läuft-App. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

(2) Handelt der Teilnehmer in irgendeiner Form regelwidrig, d.h. gibt er falsche Kilometerdaten ein oder benutzt er unzulässige Hilfsmittel, so wird der Teilnehmer von BW läuft ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 2 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

§ 7 Salvatorische Klausel und Rechtswahl

(1) Diese Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 1. April 2021 und gelten bis auf unbestimmte Zeit, bis zu ihrer Neufassung.

(2) Es gilt, soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes regeln ausschließlich deutsches Recht. Internationales deutsches Recht wie z.B. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

(3) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

Stand: 1. April 2021.

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